GKR Wahlen 2022 - Muster
Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für die GKR-Wahl am 13. November 2022 stehen nun fest. Wir freuen uns über die Bereitschaft von:
Dr. Karl-Heinz Drescher-Pfeiffer | Undine Droste | Jason Rampf | Dana Richter | Bärbel Schoolmann | Heinz-Jürgen Stamm | Richard Spiering
Eine persönliche Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die GKR-Wahl erfolgt in einer öffentlichen Gemeindeveranstaltung am Donnerstag, den 13. Oktober um 18 Uhr im Gemeindezentrum Dorfkirche.
Im Gemeindegruß Ausgabe Oktober und auf ausliegenden Flyern können Sie zudem schriftliche Vorstellungen lesen.
GKR Wahlen - Muster
Am 13. November 2022 finden die diesjährigen Gemeindekirchenratswahlen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz statt.
Der Gemeindekirchenrat ist das Gremium, das die Gemeinde leitet. Dazu gehören zum einen die Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinde, zum anderen die gewählten Gemeindeglieder, die dieses Mal für drei Jahre von der Gemeinde gewählt werden. In biblischer Zeit wurden die Leitenden der Gemeinde auch Älteste genannt. Daraus ist unter anderem auch das Pfarramt entstanden. Seit der Reformation werden auch wieder Gemeindeglieder ohne pfarramtliche Ausbildung in das Ältestenamt gewählt.
Um Älteste/r zu werden, muss man 18 Jahre oder älter sein. Zwei gewählte Älteste dürfen sogar ab 16 Jahre alt sein, um die Gemeindejugend zu repräsentieren. Außerdem müssen Sie getauft, konfirmiert und am Gemeindeleben teilnehmendes Mitglied in der Kirchengemeinde Berlin-Rudow sein. Der Gemeindekirchenrat ist zuständig für die Gestaltung vieler Bereiche des Gemeindelebens: von den Gottesdiensten bis zur Seelsorge, von der Kinder- und Jugendarbeit bis zur Erwachsenenarbeit und der Einladung von Menschen, die auf der Suche sind.
Im Einzelnen sorgt der GKR für die Berufung der beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nimmt die Dienstaufsicht wahr. Er ist zuständig für die Verwaltung der kirchlichen Gebäude und für den Haushaltsplan der Gemeinde. Unser Gemeindekirchenrat tagt einmal im Monat. Ferner gibt es Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die dann zum Beispiel für Personal, Bauangelegenheiten, Finanzen, Umwelt- oder Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind. Es ist also ein verantwortungsvolles Amt. Die Ältesten vertreten die Gemeinde auch außerhalb der Kirche.
Der Gemeindekirchenrat hat festgelegt, dass vier Gemeindeglieder in das Ältestenamt gewählt werden sollen. Der Gemeindekirchenrat besteht nach der Wahl aus 8 gewählten Ältesten und den drei Ältesten im Pfarramt.
Die Zahl der Kanditatinnen und Kanditaten für das Ältestenamt muss mindestens das anderthalbfache der zu wählenden Ältesten sein. Die nicht gewählten Gemeindeglieder können Ersatzälteste werden, um eine durchgehende Beschlussfähigkeit des Gemeindekirchenrates zu gewährleisten. Diese nehmen dann auch ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Gemeindekirchenrates teil und erhalten das Stimmrecht eines/r abwesenden Ältesten. Sie rücken bei dauerhaftem Ausscheiden einer/s gewählten Ältesten in das frei gewordene Amt nach. Die Zahl der teilnehmenden Ersatzältesten soll mindestens ein Viertel aller gewählten Ältesten sein, also in Rudow mindestens zwei.
Hier können Sie wählen:
08.30 – 09.30 Uhr im Gemeindezentrum Dorfkirche, Prierosser Str. 70
10.30 – 14.00 Uhr im Gemeindezentrum Dorfkirche, Prierosser Str. 70
15.00 – 18.00 Uhr im Gemeindezentrum am Geflügelsteig 28
(während der Gottesdienste ruht die Wahl)
Wer darf wählen: Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und zum Abendmahl zugelassen sind.
Wählerverzeichnis: Vom 17. bis 31. Oktober 2022 liegt das Wählerverzeichnis während der Sprechzeiten in der Küsterei zur Auskunftserteilung aus.
Briefwahl: Sie können Ihr Wahlrecht auch per Briefwahl wahrnehmen. Dazu muss der Antrag auf Briefwahl spätestens am 10. November 2022 in der Küsterei eingehen.
Zur Information:
Die Ältestenwahl 2022 wird ein kleiner Abschied und ein erster Neubeginn sein:
Die Landeskirche verabschiedet sich vom dreijährigen Wahlturnus: zwar wird auch in 2025 wieder eine Ältestenwahl sein, ab dann aber für alle Kirchengemeinden unserer Landeskirche im sechsjährigen
Wahlturnus.
Das bedeutet:
Die neu zu wählenden Ältesten werden einmalig für 3 Jahre in das Amt gewählt. 2025 endet die Amtszeit aller gewählten Ältesten. Ab 2025 finden dann die Wahlen zum Gemeindekirchenrat alle 6 Jahre statt und alle wählbaren Ältesten müssen alle 6 Jahre jeweils neu gewählt werden. Dann kann die Gemeinde allen wahlberechtigten Gemeindegliedern Briefwahlunterlagen zuschicken. Es braucht dann kein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.
Hier finden Sie die Vorstellung der GKR-Kandidat*Innen
Der Gemeindekirchenrat