Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium der Gemeinde und wird alle 3 Jahre jeweils zur Hälfte für eine Legislaturperiode (6 Jahre) von allen Gemeindemitgliedern gewählt. Er entsendet zudem Mitglieder in die Kreissynode, welche das Leitungsgremium des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln ist.
Der Gemeindekirchenrat unserer Gemeinde besteht aktuell aus folgenden Personen:
Die Grundordnung der Landeskirche Berlin - Brandenburg - schlesische Oberlausitz (EKBO) können Sie hier herunterladen: