Ältestenwahl 2025
Liebe Gemeindeglieder,
die Kandidatensuche für die Ältestenwahl in unserer Gemeinde am 30. November 2025 – 1. Advent – ist abgeschlossen. Mit 12 Kandidaten für die zu wählenden acht Ältesten verspricht es eine echte Wahl zu werden.
Nun braucht es für diese Wahl neben Wählern – die, verbunden mit einem Besuch des Adventsbasars, sicher ihr Wahlrecht zahlreich wahrnehmen werden – auch Wahlhelfer, die den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Wahl sicherstellen.
Wahlhelfer gesucht
Die Idee, den Wahlgang mit dem Adventsbasar zu verknüpfen, birgt den Vorteil, viele Gemeindeglieder ohnehin in die Nähe des Wahllokals zu leiten. Allerdings absorbiert der Basar auch eine Vielzahl der „üblichen Verdächtigen“ unter den engagierten Mitgliedern unserer Gemeinde, die damit als Wahlhelfer nicht verfügbar sein werden.
Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, dass im Alten Gemeindehaus in der Köpenicker Straße in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewählt werden kann.
Die Möglichkeit zur Stimmabgabe im Gemeindezentrum am Geflügelsteig besteht nicht mehr, was die Anzahl der benötigten Wahlhelfer merklich senkt.
Hierzu sollen in jeweils 90-Minuten-Schichten neben einem Mitglied des Wahlvorstandes möglichst drei Wahlhelfer zur Verfügung stehen, um die Berechtigung der Wählerinnen und Wähler zu prüfen, mit der Wählerliste abzugleichen, die Stimmzettel auszugeben und wieder entgegenzunehmen.
Um 18:30 Uhr soll mit der öffentlichen Auszählung begonnen werden. Auch hierfür werden Helfer gesucht. Wie lange es dauern wird, hängt von der Wahlbeteiligung ab.
Deshalb mein Hilferuf als Wahlkümmerer: Wenn Sie bereit sind, eine Schicht als Wahlhelfer bei der Ältestenwahl am 30. November zu übernehmen, senden Sie mir bitte eine Nachricht an pt.weck@t-online.de mit Ihrem Namen, Ihrem Wunsch für eine Einsatzzeit
| vormittags | nachmittags | |
| 9:00 - 10:30 | 14:00 - 15:30 | |
| 10:15 - 11:45 | 15:15 - 16:45 | |
| 11:30 - 13:00 | 16:30 - 18:00 | |
| Auszählung | ||
| 18:15 - ? : ? |
und einer Rückrufmöglichkeit. – Telefon oder E-Mail –
Voraussetzung ist, zum Zeitpunkt der Wahl ein wahlberechtigtes Mitglied unserer Gemeinde zu sein.
Peter Weck
Wahlkümmerer