Die Ältestenwahl 2025

Am 30. November 2025 – dem ersten Advent– zeitgleich mit dem beliebten Weihnachtsbasar rund um unsere Dorfkirche werden die Ältesten unserer Gemeinde neu gewählt.

Diese neu zu wählenden Ältesten sind jene Gemeindemitglieder, die gemeinsam mit dem Pfarrteam den Gemeindekirchenrat – GKR – bilden.

Mehr dazu lesen Sie in der April-Ausgabe unseres Gemeindegrußes.

Hier finden Sie die Formblätter, die für die Wahlvorschläge zur Ältestenwahl vom Amt für kirchliche Dienste (AKD) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesiche Oberlausitz (EKBO) vorgesehen sind. 

Wahlvorschlag

Mein Name ist Peter Weck. Ich habe mich dem GKR als Wahlkümmerer für die Ältestenwahl 2025 zur Verfügung gestellt. In Fragen zur Kandidatur für das Ältestenamt helfe ich Ihnen gerne weiter. Sie ereichen mich unter:

pt.weck@t-online.de

Hier finden Sie das Handbuch zur Arbeit im Gemeindekirchenrat (GKR) der
Evangelichen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesiche Oberlausitz
zum Download

Bis zum 30. Mai 2025 entscheidet der amtierende Gemeindekirchenrat wie viele Älteste dem neuen GKR angehören sollen. Es ist davon auszugehen, dass es wie bisher wieder acht Älteste sein werden.

Neu an dieser Ältestenwahl ist, dass alle Ältesten neu und für den Zeitraum von 6 Jahren gewählt werden.


Neu ist auch das Verfahren zu Kandidaten für diese Wahl zu gelangen.

 

Die Kandidaten müssen von wahlberechtigten Gemeindegliedern vorgeschlagen werden. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.


Dahinter steht die Intension, dass künftige Älteste in Ihrem bisherigen Gemeindeleben bereits von den Vorschlagenden als geeignet wahrgenommen worden sind. Es steht aber auch jedem Gemeindeglied frei, sich selbst vorzuschlagen, sofern er am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein wird oder ein wahlberechtigtes Gemeindemitglied zu bitten Sie/Ihn vorzuschlagen.
Die früher übliche Unterstützerliste ist nicht mehr gefordert.

 

Diese Vorschläge sollen zwischen dem 1. und 15. September 2025 dem amtierenden Gemeindekirchenrat eingereicht werden. Dieser wird die Vorschläge prüfen und aus ihnen die Kandidatenliste für die Wahl am 30. November 2025 erstellen.


Die Wahlvorschläge sollen in Papierform über die Küsterei eingereicht werden, da sie rechtsgültig von einem wahlberechtigten Gemeindemitglied unterschrieben sein müssen.

 

Die vorgeschlagenen Ältesten müssen der evangelischen Kirchengemeinde Rudow angehören und:

 

sich an Wort und Sakrament halten und ihr Leben am Evangelium Jesu Christi ausrichten.
Damit nicht vereinbar ist die Mitgliedschaft in oder die tätige Unterstützung von Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen,

 

am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen und bereit sein, über die innere und äußere Lage der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen,

 

am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein.

Abweichend hiervon kann dem Gemeindekirchenrat bei bis zu sechs zu wählenden Ältesten ein Mitglied im Alter von 16 oder 17 Jahren und können dem Gemeindekirchenrat mit mehr als sechs zu wählenden Ältesten bis zu zwei Mitglieder im Alter von 16 oder 17 Jahren angehören,

konfirmiert oder in anderer Weise mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut gemacht sein,

 

nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis (unabhängig vom jeweiligen Beschäftigungsumfang) zu derselben Kirchengemeinde stehen.