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Bin ich mit Covid 19 infiziert? Was tun?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie infiziert sind, Kontakt zu einem positiv getesteten Menschen hatten oder Krankheitssymptome haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin, ihren Arzt oder an das Gesundheitsamt (das schwer erreichbar ist).

 

Krankheitszeichen, die auf eine mögliche Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten:

Es sind Krankheitsanzeichen wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeine Schwäche.

Weitere Symptome können sein: Atemnot, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Konjunktivitis (Bindehautentzündung), Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie, Somnolenz.

Bei Zunahme der Beschwerden, insbesondere Kurzatmigkeit, lassen Sie sich umgehend ärztlich beraten.

Auch wenn Ihnen nicht bekannt ist, dass Sie Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatten, können Sie sich unwissentlich angesteckt haben. Denn eine infizierte Person kann das Coronavirus schon bis zu zwei Tage vor Krankheitsbeginn übertragen auch wenn sie gar keine Krankheitszeichen entwickelt hat.

Was soll ich tun?

  • Bleiben Sie zu Hause und schränken Sie auch dort direkte Kontakte ein, insbesondere zu Personen, die zu einer Risikogruppe gehören. Beachten Sie die AHA-Formel.
  • Lassen Sie sich telefonisch beraten: Rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117, eine lokale Corona-Hotline, die Hausarztpraxis, eine andere behandelnde Ärztin bzw. einen Arzt oder eine Fieberambulanz an. Diese Kontaktstellen informieren über das weitere Vorgehen. Falls Sie einer Risikogruppe angehören, weisen Sie darauf hin. Wenn Sie nicht gleich jemanden erreichen, versuchen Sie es erneut. In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, sollten Sie die Notfallnummer 112 anrufen. Um sich und andere zu schützen, sollten Sie auf keinen Fall ohne vorherige telefonische Anmeldung eine Arztpraxis aufsuchen.
  • Folgen Sie den ärztlichen Anweisungen. Die Ärztin bzw. der Arzt beurteilt zunächst den Schweregrad Ihrer Erkrankung und bespricht mit Ihnen, welche Behandlung notwendig ist. Falls erforderlich, erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In der Regel erfolgt bei Krankheitszeichen der Atemwege und anderen Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten können, eine Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2. Außerdem wird das zuständige Gesundheitsamt informiert.
  • Falls bei Ihnen ein Test durchgeführt wurde, sollten Sie bis zum Vorliegen des Ergebnisses weiterhin zu Hause bleiben, direkte Kontakte reduzieren und die AHA-Formel einhalten. Wenn das Ergebnis des Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 negativ ist, also keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde: Fragen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Wenn das Testergebnis positiv ist und sich somit der Verdacht auf eine Infektion bestätigt: Halten Sie wichtige Verhaltens- und Hygieneregeln ein und sprechen Sie mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt über weitere Maßnahmen für Sie selbst und Ihre Kontaktpersonen.

Wenn sich Kontakt zu einer infizierten Person herausstellt:

  • Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Wochen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, sollten Sie zu Hause bleiben und sich umgehend telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt wenden – auch wenn Sie keine Krankheitszeichen haben. Das Gesundheitsamt wird Sie über die weiteren erforderlichen Schritte informieren. Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen insbesondere davon ab, wie eng der Kontakt zu der infizierten Person war und wie hoch somit das Risiko ist, dass Sie sich angesteckt haben. Welches Gesundheitsamt für Ihren Wohnort zuständig ist, kann über eine Datenbank des Robert Koch-Instituts ermittelt werden.

Als enge Kontaktperson mit höherem Infektionsrisiko (Kategorie I) wird in der Regel eingestuft, wer:

  • mindestens 15 Minuten lang direkten Kontakt hatte, zum Beispiel in einem persönlichen Gespräch,
  • Kontakt mit Atemwegssekreten hatte, zum Beispiel beim Küssen oder durch Niesen oder Husten einer infizierten Person,
  • einer relevanten Konzentration an Aerosolen (feinste Flüssigkeitspartikel und Tröpfchenkerne kleiner als fünf Mikrometer) ausgesetzt war, zum Beispiel beim Feiern, gemeinsamen Singen oder Sporttreiben in Innenräumen,
  • in einem Flugzeug neben einer infizierten Person saß.

Die Risikobewertung erfolgt im individuellen Fall durch das Gesundheitsamt. Für enge Kontaktpersonen der Kategorie I ordnet das Gesundheitsamt üblicherweise eine Quarantäne mit einer Reihe an Verhaltens- und Hygieneregeln an. Zudem wird bei engen Kontaktpersonen ein Test auf das Coronavirus-SARS-CoV-2 durchgeführt.

Als Kontaktperson mit einem geringeren Infektionsrisiko (Kategorie II) gilt in der Regel, wer sich nur im selben Raum aufgehalten hat wie eine Person mit nachgewiesener Infektion, ohne dass die Kriterien der Kategorie I zutreffen. Das Gesundheitsamt wird dann meist keine Quarantäne anordnen, aber möglicherweise Kontaktbeschränkungen empfehlen. Zudem gilt wie stets die AHA-Formel: Abstand halten – Hygiene beachten – in bestimmten Situationen Alltagsmaske tragen.

Wer sollte sich testen lassen, ob eine Corona-Infektion vorliegt? Wenn

  • Sie Covid-19-typische Symptome oder jegliche Symptome von akuten Atemwegserkrankungen aufweisen.
  • Sie Kontakt zu bestätigten Covid-19-Fällen hatten – z.B. Personen desselben Haushalts oder Personen, die über die Corona-Warn-App als Kontaktpersonen identifiziert wurden.

Schon bevor Ihr Testergebnis vorliegt, sollten Sie sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter zwei Metern meiden, die Regeln der Handhygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Diejenigen, auf die diese Kriterien zutrifft, sollten sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden, damit eine Abklärung vorgenommen wird. Der Amtsarzt/die Amtsärztin entscheidet nach den genannten Kriterien des Robert-Koch-Instituts und der individuellen Situation des Patienten/der Patientin über das weitere Vorgehen und darüber, ob man zu Hause in Isolation bleibt oder stationär behandelt werden muss. Sollte ein Test gemacht werden und sie auf das Ergebnis warten, isolieren Sie sich bitte zu Hause selbst – zunächst für 14 Tage und befolgen Sie die Hygieneregeln.

Bei denjenigen, die akute Symptome haben und/oder bei denen klinische Hinweise auf eine virologische Atemwegserkrankung vorliegen, die aber selbst keinen Kontakt zu einen bestätigten Corona-Fall hatten, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der Arzt das weitere Verfahren.

Sollte die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt entscheiden, dass ein Test gemacht werden muss, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für den Test.

Alle Kontaktaufnahmen sollten zuerst telefonisch stattfinden. Der direkte Kontakt zu anderen Personen sollte vermieden werden.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat eine Hotline eingerichtet, bei der Sie sich telefonisch unter 030/90282828 melden können. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116117 telefonisch zu melden.